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H-Zulassung mit Gewindefahrwerk

EastSideCruiser(ESC) @, Brandenburg, Mittwoch, 18.01.2023, 16:49 (vor 463 Tagen)

Hallo,
nach langem Suchen und einigen Recherchen, habe ich mich heute bei euch angemeldet und muss mich leider, wie viele, gleich mit einer Frage an euch wenden.

Ich möchte meinen E30 in (relativem) Originalzustand belassen und wenn es klappt, dieses Jahr die Abnahme für die H-Zulassung machen. Deswegen baue ich nichts um, was sich nicht ohne weiteres auf Original zurück rüsten lässt.

Da ich vermute, dass bei mir noch die Original-Dämpfer drin sein (Federn sind TA-Technix 40/40), das gute Cab hinten leicht hängt und ich die Höhe des Wagens an die Räder (welche dieses Jahr ebenfalls erneuern will) anpassen will, möchte ich gern ein Gewindefahrwerk einbauen.

Daher meine Frage. Habt ihr schon Erfahrungen damit? Hat jemand Nachweise (Gutachten/ Eintraugungskopien), die ihr mir zukommen lassen könntet.

Bevor ich mit einem Prüfer konkret darüber rede, würde ich gerne einige Infos zusammentragen.
Mein Stand ist, dass einige es akzeptieren, dass es solche Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre nach Zulassung gab.

In anderen Beiträgen wurde dazu bereits erwähnt, dass es einfach irgendwann nicht mehr möglich Originalteile (Über 30 Jahre alt) zu bekommen bzw. diese nicht mehr einbaufähig wären. Bspw. 30 Jahre alte Gummiteile/Lager etc.

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Spaß kostet ;)


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