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Beleuchtung am E30 "optimieren"

ChrisAS @, Köln, Dienstag, 20.08.2024, 15:14 (vor 94 Tagen) @ schumi

Begrenzungsleuchten vom Ami-E30 haben keine E-Nummer, darfst Du also legal garnicht fahren. orange/orange wird teilweise toleriert, bekommt man mit Aufwand vielleicht auch eingetragen, rot hinten ist in D verboten! Ich würd mir das gut überlegen mit den Lampen, vor allem mit den roten. Das ist wie eine Einladung an die Polizei Dich zu kontrollieren. ;-)


Ich glaube, das mit dem Verbot der roten Leuchten ist mittlerweile obsolet, weil auch viele Neufahrzeuge seid ein paar Jahren mit roten Heckbegrenzungsleuten in den Markt kommen. Hab dies aber noch nicht verifiziert.

Gruß
schumi

Hi Schumi,

das gilt aber nur bei Integration ins Rücklicht wie bim E61 zB...und ein E-Zeichen haben die Dinger immer noch nicht.

§ 51a Stvzo
"Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlussleuchte, Umrissleuchte, Nebelschlussleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler, so darf sie auch rot sein."

Gruß
Christian


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