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Carbon Kotflügel für das E30 Cabrio

polobob335i @, Weinstadt, Donnerstag, 11.05.2023, 07:01 (vor 556 Tagen) @ ChrisAS

Im Anforderungskatalog steht:
- Nur originales und zeitgenössisches Erscheinungsbild zulässig.
- Nur Originalwerkstoff bzw. bei Anbauteilen anderer freigegebener Werkstoff zulässig.

Was im Katalog steht ist das eine und wie es die Prüfer auslegen was anderes. Wenn man mitbekommt das so manch ein Inschenööör schon kurz vor‘m Herzkasper steht wenn das Radio nicht original ist! :-D
Das ein Kotflügel in Wagenfarbe lackiert gehört, egal welches Material, steht ausser Frage!
Und das ein Inschenööör einem anderen Inschenööör die Fachkopetenz streitig machen und das H-Gutachten als nichtig erklären kann, ist für mich eh ein Unding.

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Gruß René

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