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Carbon Kotflügel für das E30 Cabrio

Rotfuchs, Erkrath, Mittwoch, 10.05.2023, 20:58 (vor 556 Tagen) @ polobob335i

Achtung. Wenn nicht sicher ist, dass so ein Umbau innerhalb der 10-Jahresfrist nach Erstzulassung möglich war (Teileverfügbarkeit), ist eine Aussage eines einzelnen Prüfers keine verlässliche Basis für die (dauerhafte) H-Zulässigkeit. Im Prinzip wird die H-Fähigkeit des Fahrzeugs ja alle zwei Jahre im Rahmen der TÜV-Prüfung erneut geprüft. Wenn der aktuelle Prüfen dann anderer Meinung ist, könnte es schwierig werden. Wenn es allerdings eine Bescheinigung (oder Verkaufsprospekt) der Herstellerfirma für den 10-Jahres Zeitraum gibt, sieht es natürlich anders aus.

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Es reicht nicht, einen buschigen Schwanz zu haben, man muss auch ein Fuchs sein!


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