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Die rechtliche Argumentation geht so:

VD, Donnerstag, 01.12.2022, 15:53 (vor 756 Tagen) @ ChrisAS

Hi Jan,

umgekehrt gilt das dann aber genauso für jeden mit verbauten Febi/Meyle/Chinaruß-Tonnenlager. Diese werben zwar nicht damit wabbeliger, weicher, weniger langlebig zu sein, aber effektiv sind sie es gegenüber den Serienteilen.

Ja, aber die Hersteller SAGEN, dass die Teile die gleichen Eigenschaften haben. Und diese Behauptung reicht dann aus. Im Gegensatz zu den Herstellern der PU-Lager ;-)

Eine ABE oder ein Gutachten für Fahrwerksbuchsen zu erstellen dürfte schwierig werden, da es im Gegensatz zu zB Fahrwerksfedern oder Felgen keine Prüfnormen gibt was die min. aushalten müssen. Da bringts dann auch nichts wenn die QS oder ISO mit ner schönen Bezeichnung drauf nachweisen können.

Si ;-)


Bei den Powerdisc Bremsscheiben vor 20+Jahren (sind wir alt??:-|)

Bitte WAS? ;-)

wollten sie am Anfang ja auch immer alle Gutachten sehen. Jetzt wo jeder Kompaktwagen mit Pseudosportpaket gelochte und geschlitzte Scheiben hat fragt da niemand mehr nach.

Gruß Christian

Ich wollte nur die derzeitige Sichtweise darstellen. Was da zum Schluss wirklich rauskommt... schauen wir mal.

Gruß
Jan

Die PU-Buchsen sind eintragungsfrei, wenn sie Serienteilen entsprechen.

Da die meisten PU-Buchsen aber härter sind (weil sie sorgen ja für ein "sportlicheres Fahrverhalten" (so zumindest überall die Werbung auf den Webseiten der Hersteller) ist mit einer Änderung des Fahrverhaltens zu rechnen. Und damit sind sie nicht mehr eintragungsfrei.

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Fazit:
Bereits verbaute PU-Buchsen dürften in der Regel nicht die, für eine ABE oder Teilegutachten notwendige, Qualitätssicherung durchlaufen haben - zumindest dürften sie nicht die notwendigen Kennzeichnungen besitzen - und sind dann gegen Serienteile, serienentsprechenden Teilen, oder Teilen mit ABE oder mit Teilegutachten (und dann mit Änderungsabnahme) zu ersetzen.

Lustig wird es dann, wenn noch ein Tieferlegungsfahrwerk oder eine andere Rad-Reifen-Kombination verbaut ist. Denn dann dürften sich die ABEen und Teilegutachten der Nicht-Serienteilentsprechenden PU-Buchsen auf Serienfahrwerk und Serien-Rad-Reifenkombinationen berufen. Das kommt aber auf den ABE oder Teilegutachten erstellenden Technischen Dienst und seine Einschätzung dazu an.
Sollte es so sein, wird bei fast jedem hier mit PU-Buchsen eine Einzelabnahme fällig....


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