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Eintragung V8 Umbau vor 1998

ChrisAS @, Köln, Dienstag, 25.01.2022, 20:29 (vor 816 Tagen) @ GT600

Das ist genau andersherum Christian. Im Anforderungskatalog ab 2012 steht
"oder hätte erfolgen können". Vorher musste man das nachweisen das es in den
ersten 10 Jahren umgebaut wurde. Es ist also leichter geworden mit Verweisen
auf zb.den ETK. Mein Karosse ist von 89 und da fahr ich nen M52 von 96 mit
H drin. Passt mit den 10 Jahren locker. Jetzt hab ich angefragt weil ich auf
6-Gang umgebaut hab. Habe ein GS6-37BZ — THEG vom e60 drin. Das gabs aber schon
99 im e46 330i. Passt damit genau mit 9 Jahren und 10 Monaten nach EZ zu meinem
e30.

@ TE: Frag mal Steven von Steven's-Garage. Das war der älteste V8 Umbau
den ich hier kenne.

mfg, Matze

Ich glaube das legt jeder Prüfer anders aus:
"Änderungen" (allgemein) sind zwar möglich wenn innerhalb der ersten 10 Jahre, aber beim Motor steht ausdrücklich "Nur original oder gleiche Baureihe" im Katalog und vor allem in der Richtlinie:
https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/auto-service/pdf/broschueren-und-flyer/anforder...
https://www.oldtimer-markt.de/www/otm/files/2016/12/2011_04_19_vkbl_2011_s_257_-_oldtim...

Zu kaufen gabs den 330i erst ab 2000 und 6-Gang gabs erst ab 2003 im E46, aber gut, wenn der Prüfer das abnickt und Du nicht in Hessen wohnst, geht das wohl.

Gruß
Christian


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