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Eintragung V8 Umbau vor 1998

ChrisAS @, Köln, Dienstag, 25.01.2022, 19:03 (vor 836 Tagen) @ Dominik_X5

Generell ist laut Anforderungskatalog jeder Motor der NICHT aus der Modellreihe stammt nicht H-konform.
Daher liegt es im Ermessen des Prüfers inwieweit er sich ausm Fenster lehnt. Kurzum es gab nie einen M60 im E30 und damit nicht H-fähig.

So gilt das in Deutschland...und dennoch gibt es hier scheinbar Autos mit S50, großen Bremsen und H-Kennzeichen.
Harry fragt nach Österreich, die haben bestimmt wieder andere Regeln.

Viele Prüfer haben scheinbar auch noch den alten Katalog vor Augen oder vermischen die Versionen, so dass ein Umbau in den ersten 10 Jahren hätte erfolgen können.

Die Variante, dass ein Motor der mindestens 30 Jahre alt ist und vom gleichen Hersteller, auch wenn er baureihenfremd ist möglich ist, wird ja selbst vom Tüv Süd noch verbreitet obwohl es aus dem Katalog von 2011/2012 rausgeflogen ist.
Der M60 wird ja bald 30 Jahre...glaube im April 1992 kamen die ersten E32 V8.

Gruß
Christian


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