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Danke Euch. Gut zu wissen. (kwt)

ChrisAS @, Köln, Donnerstag, 15.04.2021, 10:57 (vor 1099 Tagen) @ Oldi.01!

Unabhängig von den technischen Details, ist jemanden bekannt ob dieser Nachbau über eine ABE (nach §22 STVZO)verfügt und ob er sich für die Zulassungsvoraussetzungen zum H-Kennzeichen eignet. Es soll ja keinen Ärger bei einer möglichen Kontrolle geben, daher meine Fragen.
Natürlich ist es gut dass es Nachbauten gibt, es sollten neben den technischen Voraussetzungen aber auch die rechtlichen Eigenschaften stimmen. Es wäre doch zu schade wenn man das Teil nach dem Erwerb, Anbau und investierten Lackierungskosten wieder vom Fahrzeug entfernen müsste.

Ich würde mal tippen Du kannst davon ausgehen, dass es das nicht hat. Nicht umsonst sind die nachgemachten Aufkleber der KBA Nummer so begehrt...
Ich hab im Netz auch schon Kopien aus dem Ostblock gesehen, da haben Sie die eingeprägte KBA Nummer gleich mit kopiert.

Gruß
Christian


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