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Danke Euch. Gut zu wissen. (kwt)

Oldi.01!, Donnerstag, 15.04.2021, 07:24 (vor 1105 Tagen) @ ChrisAS

Unabhängig von den technischen Details, ist jemanden bekannt ob dieser Nachbau über eine ABE (nach §22 STVZO)verfügt und ob er sich für die Zulassungsvoraussetzungen zum H-Kennzeichen eignet. Es soll ja keinen Ärger bei einer möglichen Kontrolle geben, daher meine Fragen.
Natürlich ist es gut dass es Nachbauten gibt, es sollten neben den technischen Voraussetzungen aber auch die rechtlichen Eigenschaften stimmen. Es wäre doch zu schade wenn man das Teil nach dem Erwerb, Anbau und investierten Lackierungskosten wieder vom Fahrzeug entfernen müsste.


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