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Eintragungen, Motorumbau, Bremse etc.

Oli* @, Freitag, 13.12.2019, 09:30 (vor 1595 Tagen) @ E30_S14_S38

Entschuldigung, aber mir dünkt Dass Du Dich mit den Regeln eher noch nicht befasst hast.

Es ist etwas ganz anderes, ob man einen Motor hat mit Abgasgutachten von einem anderen Modell.
Da gibt es Richtlinien, an die sich ein aaS halbwegs halten kann, damit er den Motor in einem anderen Auto eintragen kann -> Gewichtsklassen nicht zu unterschiedlich, Abgasanlage ähnlich Spender mit Kat vom Spender, Autos gleichen Typs, Gesamtübersetzung ähnlich.

Wenn Du an einem Motor Änderungen vornimmst die das Abgasverhalten beeinflussen, und dazu gehört Hubraumsteigerung, andere Nockenprofile, andere Motorsteuerung, deutliche Änderungen an der Abgasanlage (Kats, Dimensionierung...) dann führt legal kein Weg an einem Abgasgutachten vorbei.
Außer es gibt schon eins, also Alpina M20 oder Hartge. Und damit ist keine ASU gemeint


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