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Suche Aktenzeichen Urteile u.ä. zu beklebten KFZ-Kennzeichen

M-Tech II @, Hamburg, Freitag, 12.04.2019, 23:32 (vor 1812 Tagen) @ Paralysin

Das schwarze D ist auch unzulässig, hier wird aber nicht der 22 StVG greifen, weil das Kennzeichen noch erkennbar ist. Ich glaube nicht, dass da ein Staatsanwalt tätig wird.


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