TÜV
Selbstredend muss der Motor- Fahrwerks- und Bremsenumbau bei Einsatz im Straßenverkehr dem TÜV (oder im Osten der DEKRA) vorgeführt werden. Für eine erfolgreiche Eintragung haben sich die folgende Maßnahmen bewährt. Das Fahrzeug sollte generell einen gepflegten und seriösen Eindruck machen. Fehlende Anbauteile, Rostschäden, Beulen zeugen von einer Nachlässigkeit des Fahrzeugbesitzers und lassen auch beim V8 Umbau auf Defizite schliessen. Der Radsatz sollte vom Design um E30 passen und nicht all zu dick auftragen. 16 und 17 Zoll sind problemlos mit leichten gezogenen Kotflügelkanten machbar. Die Felgenbreite vorn sollte 7-8 Zoll sein. Mit einer zum E30 passenden Einpresstufe (ET) von an der Vorderachse effektiv 10-20mm stehen die Räder gut abgedeckt im Radhaus. Hinten können die Felgen bis zu 10 Zoll breit sein. Die effektive ET sollte für eine sportliche Optik um die 10mm betragen. Der Abrollumfang der Reifen muß sich am Serienstand orientieren. Somit wäre bei 17 Zoll vorn 215/40 und 245/35 im Regelfall zu verwenden. Die Auslegung der Bremsanlage muss sich am Spenderfahrzeug orientieren, wobei es hier wegen des geringeren E30 Gewichts ein wenig Spielraum gibt. Ein E34 540i hat beispielsweise vorn 302x28mm Scheiben verbaut. Somit werden innenbelüftete rund 300mm große Bremsscheiben vorn und hinten bei den meisten TÜV Prüfern als Mindestvorrausetzung angesehen. Alle Anbauteile im Motorraum (Luftfilterkasten, Ausgleichsbehälter, BKV, Servobehälter) sollten stabil und einigermaßen gerade ausgerichtet montiert sein. Zwischen den Krümmern und der Karosse sind 3cm Mindestabstand einzuhalten. Gleiches gilt für den Abstand zur Lenksäule. Bei der Probefahrt sollte am Fahrwerk nichts klappern. Die Abgasanlage darf generell im Stand nicht zu laut sein. Alle Töpfe (Kats, Mitteltopf, Endtopf) sollten sich über eingeschlagene Teilenummer identizieren lassen. Idealerweise stammen sie aus dem BMW Baukasten oder es gibt eine ABE dazu. Seit 2016 werden verstärkt Abgasgeräuschmessungen im Stand und bei Vorbeifahrt durchgeführt. Die Hinterachsübersetzung sollte aus TÜV Sicht dem Spenderfahrzeug entsprechen. Als Vergleich kann hier der E34 530i mit 5-Gang Getriebe dienen, welcher ein 2,93 übersetztes Diff besitzt. Für eine angenehmere Fahrweise empfehle ich jedoch ein 2,65 übersetztes Differential. Hier muss man mit dem Prüfer sachlich diskutieren und im Zweifel das gewünschte Differential verbauen, zumindest für die Zeit der Eintragung. Die Eintragung erfolgt immer per Einzelabnahme, da es für den E30 V8 keine ABE oder ähnliches gibt. Es gelten die Merkblätter der VdTÜV als Richtlinie für Eintragungen dieser Art. Ein Auszug der nötigen Prüfungen ohne Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit: - Ermittlung der Motorleistung und Drehmoments (in der Regel reicht hier der Brief des Spenderfahrzeugs) - Überprüfung des Geräuschverhaltens - Abgasgutachten (wenn ähnlich zum Spender kann darauf ggf. verzichtet werden) - Höchstgeschwindigkeit (Probefahrt) - Bremsverhalten I (mehrere Vollbremsungen mit G Messung) - Bremsverhalten bei Höchstgeschwindigkeit - Reifen: Traglast und Speedindex - Prüfung des Tacho I (Anzeige bis Vmax, also mindestens 250 km/h, besser 270km/h) - Prüfung des Tacho II (bei abweichendem Radumfang Tachoabgleich mit Prüfprotokoll erforderlich) - Betriebsfestigkeit Karosserie (Festigkeitsgutachten, bei verschiedenen Tunern und Prüfern vorhanden) Alle verbauten Sonderteile (Motorhalter, Bremsadapter usw.) sollten eingeschlagene Teilenummern zur eindeutigen Identifikation besitzen und über Datenblätter mit allen technischen Angaben verfügen. Speziell für die Bremsanlage sollte der ursprüngliche Einsatzbereich der Scheiben und Sättel dokumentiert und anhand der Teilenummern nachgewiesen werden können. Kontakt zu Firmen und Prüfern, welche die V8 Abnahme schon erfolgreich durchgeführt haben, kann ich gern herstellen. tino@e30.de |