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Frage zu Gewährleistung auf Reparatur

Rudy327i, Sonntag, 23.08.2020, 14:12 (vor 1314 Tagen)

Hi,

folgender Sachverhalt:

An meinem Neuerwerb ('83er 323i) ist der Kupplungsnehmerzylinder undicht. Dieser wurde vor 10 Monaten und ca. 2000km von einer Werkstatt bereits getauscht, allerdings war der Wagen da noch im Besitz des Vorbesitzers. Die Rechnung habe ich, jedoch steht halt der Vorbesitzer drauf.

Jetzt die Frage: Kann ich im Rahmen der gesetzlichen 1-Jahresgewährleistung auf die Reparatur, eine Nachbesserung geltend machen oder nicht?

Gruß, Rudy

Frage zu Gewährleistung auf Reparatur

Bombamään77, Mittwoch, 26.08.2020, 17:48 (vor 1311 Tagen) @ Rudy327i

Garantie und Gewährleistung erlischt ja nicht, nur weil man eine Sache verkauft.

Aber halt Werkstatt. Die hat bestimmt alles richtig gemacht und nur gute Sachen verbaut. Die Schuld wird wahrscheinlich dann beim Kunden gesucht.
Erfahrung mit so nem Mist hab ich mehrmals sammeln dürfen.

Gruß Andy

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