Frage zu Gewährleistung auf Reparatur
Hi,
folgender Sachverhalt:
An meinem Neuerwerb ('83er 323i) ist der Kupplungsnehmerzylinder undicht. Dieser wurde vor 10 Monaten und ca. 2000km von einer Werkstatt bereits getauscht, allerdings war der Wagen da noch im Besitz des Vorbesitzers. Die Rechnung habe ich, jedoch steht halt der Vorbesitzer drauf.
Jetzt die Frage: Kann ich im Rahmen der gesetzlichen 1-Jahresgewährleistung auf die Reparatur, eine Nachbesserung geltend machen oder nicht?
Gruß, Rudy