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H-Kennzeichen Wiederzulassung

VD, Freitag, 10.02.2023, 11:54 (vor 646 Tagen) @ Ruprecht

In der Zulassungsbescheinigung Teil I ist der Oldtimer über die Abgas-Schlüsselnummer 14.1 gekennzeichnet.
In der Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Oldtimer über das H im Kennzeichen gekennzeichnet.

Da Du eines von beidem in der Regeln bei der HU vorlegen musstest (ansonsten wird es als Hinweis auf dem protokoll vermerkt), muss der PI gesehen haben, dass es sich um ein Fahrzeug mit Oldtimerzulassung handelt. Und dann war die Untersuchung auf bestehende Vorschriftsmäßigkeit bzgl. der H-Zulassung Bestandteil der HU.

Fazit: So wie die Vorredner sagten: Bisherige Zulassungspapiere mit dem Oldtimervermerk und HU-Bericht reichen zur Zulassung mit H-Kennzeichen aus.


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