FORUM WERKSTATT STORIES ARCHIV KLEINANZEIGEN

H-Kennzeichen Wiederzulassung

Ruprecht, Donnerstag, 09.02.2023, 19:59 (vor 646 Tagen)

Moin, weiß einer von euch wie es bei Wiederzulassung bzw. bei Ummeldung mit H Kennzeichen ist?
Folgendes: ich habe einen E30 abgemeldet, ohne TÜV (3 Monate abgelaufen), und Schein mit H Kennzeichen gekauft.
TÜV habe ich neu gemacht, jetzt frage ich mich aber grade wie es mit der Zulassung ist. Ich habe kein H Gutachten, sondern nur den neuen TÜV Bericht und halt Brief/Schein mit H Eintrag, kann ich den so einfach wieder mit H Kennzeichen anmelden oder muss ich ein neues Gutachten erstellen lassen? Er befindet sich komplett im Originalzustand. Montag habe ich einen Termin zur Zulassung.
Danke im Vorraus!

Avatar

H-Kennzeichen Wiederzulassung

juergen elsner @, Freitag, 10.02.2023, 08:20 (vor 646 Tagen) @ Ruprecht

Hallo,
ein Anruf bei der zuständigen Zulassungsstelle könnte hier weiter helfen.
Ansonsten nochmal zum TÜV, Geld in die Hand nehmen und ein H-Gutachten anfertigen lassen.
Viel Erfolg

Grüße aus dem Oberbergischen

H-Kennzeichen Wiederzulassung

MuDvAyNe, Freitag, 10.02.2023, 09:34 (vor 646 Tagen) @ Ruprecht

Die H Eintragung in den Papieren reicht völlig aus.
Ist genau so wie bei allen anderen Eintragungen die in den Papieren stehen.
Diese musst ja auch nicht neu abnehmen lassen.

Avatar

H-Kennzeichen Wiederzulassung

juergen elsner @, Freitag, 10.02.2023, 10:16 (vor 646 Tagen) @ MuDvAyNe

Hallo,
wenn der schon mal als H-Fahrzeug angemeldet war, sollte es im Brief stehen (beim mir jedenfalls) und somit keine Probleme geben.

Grüße aus dem Oberbergischen

H-Kennzeichen Wiederzulassung

VD, Freitag, 10.02.2023, 11:54 (vor 646 Tagen) @ Ruprecht

In der Zulassungsbescheinigung Teil I ist der Oldtimer über die Abgas-Schlüsselnummer 14.1 gekennzeichnet.
In der Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Oldtimer über das H im Kennzeichen gekennzeichnet.

Da Du eines von beidem in der Regeln bei der HU vorlegen musstest (ansonsten wird es als Hinweis auf dem protokoll vermerkt), muss der PI gesehen haben, dass es sich um ein Fahrzeug mit Oldtimerzulassung handelt. Und dann war die Untersuchung auf bestehende Vorschriftsmäßigkeit bzgl. der H-Zulassung Bestandteil der HU.

Fazit: So wie die Vorredner sagten: Bisherige Zulassungspapiere mit dem Oldtimervermerk und HU-Bericht reichen zur Zulassung mit H-Kennzeichen aus.

H-Kennzeichen Wiederzulassung

Ruprecht, Samstag, 11.02.2023, 06:30 (vor 645 Tagen) @ VD

Danke an alle, hat mir sehr geholfen!

Avatar

H-Kennzeichen Wiederzulassung

Rotfuchs, Erkrath, Sonntag, 19.02.2023, 20:50 (vor 636 Tagen) @ Ruprecht

Hat es denn so geklappt, wie gedacht? Berichte mal.

--
Es reicht nicht, einen buschigen Schwanz zu haben, man muss auch ein Fuchs sein!

H-Kennzeichen Wiederzulassung

Ruprecht, Montag, 20.02.2023, 19:23 (vor 635 Tagen) @ Rotfuchs

Ja, hat geklappt. War ganz normal wie eine Wiederzulassung mit Halterwechsel. Das H-Kennzeichen wird ohne Gutachten einfach aus Schein/Brief übernommen.

Avatar

H-Kennzeichen Wiederzulassung

Rotfuchs, Erkrath, Montag, 20.02.2023, 22:07 (vor 635 Tagen) @ Ruprecht

Vielen Dank.:-)

--
Es reicht nicht, einen buschigen Schwanz zu haben, man muss auch ein Fuchs sein!

powered by my little forum