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Versicherungtechnischer Ablauf nach Schadensfall

Felix @, Düsseldorf, Mittwoch, 27.11.2019, 20:26 (vor 1612 Tagen) @ Stephan Hippel

Ich denke, das läuft ebenso wie bei "normalen" PKW. Von der gegnerischen Versicherung ausgezahlt bekommst Du die Wiederbeschaffungskosten abzüglich des Restwertes (welcher über die Restwertbörse ermittelt wurde). Ob Du den Wagen tatsächlich an einen der drei Höchstbieter in der Börse verkaufst (deren Gebot für eine gewisse Zeit verbindlich ist, und deren Daten Du im Gutachten mitgeteilt bekommen hast), oder nicht, ist Dir freigestellt. Du kannst den Wagen auch behalten.


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