FORUM WERKSTATT STORIES ARCHIV KLEINANZEIGEN

Gurte wechseln zulässig?

FoShizzlFizzl, Sonntag, 30.06.2019, 09:31 (vor 1755 Tagen) @ nordschleifentouring

Guten Morgen!

Ich denke bei Fremdfabrikat wirst du wahrscheinlich recht haben. Jedoch habe ich auch einen blauen Gurt von einem 2002 und einem e32 gefunden.. Oder war es ein 635csi?.. Jedenfalls wäre es BMW und ich frage mich wie sehr sich diese unterscheiden zum E30. Aber grundsätzlich dürfte das ganze eigentlich nicht TÜV relevant sein oder? Wenn es wie du sagst, mechanisch 1:1 passen würde und es keine sicherheitsrelevanten Bedenken gibt, dürfte das dem TÜV doch egal sein. Solange da natürlich ein passendes E-Zeichen drauf ist.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum