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Quatsch

msw68, Sonntag, 17.06.2018, 19:53 (vor 2134 Tagen) @ BMWMartin

Was soll denn im Kaufvertrag "zugesichert" sein? Eine Servolenkung? Bestimmt nicht!

Der TE wird lt. Kaufvertrag ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft haben. Wer will einem Händler vorschreiben, das ein 30 Jahre altes Fahrzeug im "Auslieferungszustand" zu haben hat.

Eventuell hatte er vorher eine, jetzt hat er jetzt keine mehr. Wenn der TE die Servo beim Kauf nicht gesehen hat........


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