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Ab wann §23 Untersuchung für H-Kennzeichen?

ChrisAS @, Köln, Sonntag, 21.01.2018, 23:44 (vor 2527 Tagen) @ msw68

Zitat "Oldtimer-Markt":

"Neu hinzu kam 2011, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann."


Maximal bis zum Produktionstag zurück.

Auf den Tag kommts dann auch nicht mehr an. ;-)

Danke.

Gruß
Christian


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