FORUM WERKSTATT STORIES ARCHIV KLEINANZEIGEN

Heute TÜV nicht bestanden -> Rückleuchten keine NSL

030 ⌂, Berlin, Mittwoch, 04.10.2017, 15:09 (vor 2393 Tagen) @ ingmar

es ist bereits ein erheblicher Mangel, wenn nur die Anzeigelampe im Cockpit nicht funktioniert... verständlich, da man ja so ggf. andere blendet ohne es merken zu können.

Ansonsten gilt wohl:
Für PKW wurde die Nebelschlussleuchte ausstattungsmäßig zur Pflicht ab dem Baujahr 1991.
Quelle:
https://www.bussgeldkatalog.org/nebelschlussleuchte-pflicht/

d. h. der Tip den Schalter zu entfernen und die Anzeige im Cockpit zu deaktivieren, scheint wohl legitim, da der Prüfer ja nicht mal eben die Werksausstattung nachvollziehen kann und es eben vor 1991 nicht Pflicht war...

viel Erfolg

MfG

--
...bAck fr0m heLL...


gesamter Thread:

 

powered by my little forum