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Dorfschmiede, Donnerstag, 08.06.2017, 21:25 (vor 2754 Tagen) @ 318is-fahrer

Wie meine Vorredner schon schrieben,anderen Prüfer suchen.
Im Prinzip kann alles was zehn Jahre nach Erstzulassung möglich gewesen wäre,positiv begutachtet werden. Kann,aber nicht muß.
Ein halbwegs gescheiter Prüfer sollte da garnicht auf den Gedanken kommen,sowas abzulehnen.
Es gibt spezielle Anforderungskataloge vom TÜV und GTÜ zur Begutachtung von Oldtimern.
Da steht alles drin,was geht und was nicht.
Den sollte der Mann mal lesen.

Markus


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