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Was ist Phase 3 ??

Spiggy @, Ruhrgebiet, Samstag, 13.05.2017, 10:28 (vor 2533 Tagen) @ Folky

Das ganze wäre deutlich einfacher wenn das Fahrzeug ein katloser Wagen wäre, weil wie schon erwähnt, darf sich das Abgasverhalten nicht verschlechtern.
Ausnahme dabei ist mir nur bekannt beim H-Kennzeichen da darf der original Zustand wieder hergestellt werden.
Vorher auf jeden Fall mit dem TÜV Prüfer reden und ihm mit Hilfe dieses Prüfberichts (der ist offiziell seit 2002 ungültig) erklären was Du vor hast.

Ich habe vor ungefähr 15 Jahren einen Variante 3.4 eintragen lassen und das war schon nicht ganz einfach, es klappte wohl auch nur weil Alpina mit dir technischen Unterlagen des B3 Motors zur Verfügung gestellt hat...

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