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E30: Abgasgutachten o.ä. E36 M3 Kats mit M30B35 211PS

Oli* @, Montag, 20.03.2017, 15:47 (vor 2591 Tagen) @ TPilars

Das ist weniger überraschend, das ist die rechtliche Lage.
Vielleicht gibts ja eine Überraschung und jemand hat mit der Kombination ein Abgasgutachten gefahren, aber eher unwahrscheinlich.
Normalerweise versucht man das zu vermeiden, weil teuer.

Die Voraussetzung, dass der Motor ohne Abgasgutachten bei Dir eingetragen werden könnte, wäre:
- Abgasanlage ähnlich Spender (Maße, Länge, Anzahl), Kat vom Spender und die Position etwa da, wo er beim Spender auch ist. -> sieht der Prüfer, wenig wunderlich, nicht gegeben.
- Gewicht Spender darf sich maximal um 2 Klassen unterscheiden (Liste hat der TÜVer) -> gegeben
- Typ der Fahrzeuge muss ähnlich sein (Limousine) -> gegeben, hüstel
- Die Endübersetzung darf nicht zu weit voneinander abweichen, E34 hat größere Räder! Ob das gegebn ist, musst Du selber wissen bzw. ausdiskutieren

Jetzt hast Du drei Wege
1. den TÜVer fragen, mit welcher Art von Abgasanlage er Dir den Motor eintragen würde und das dann da dran basteln, so machen es die meisten.
2. Den TÜVer davon überzeugen, dass die E36 M3 Anlage der originalen E34 soweit ähnelt, das keine Verschlechterung des Abgasverhaltens zu erwarten ist. Vielleicht reicht ihm ja, wenn der Fächer verschwindet und auf dem Kat ein BMW Zeichen ist. Oder wenn sich auf dem Kat, den Du verwendest, die BMW-Teilenummer vom E34 findet. Dazu müsste sich der Prüfer dann mehr oder weniger weit aus dem Fenster lehnen und entscheiden.
3. Du fährst mit deiner Abgasanlage ein Gutachten und kannst es dann dem nächsten, der eine E36-Anlage mit einem Fächer an einen M30B35 baut verhökern.

Gruß

Oliver


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