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und nun völlig falsch

darki ⌂ @, Montag, 06.03.2017, 08:49 (vor 2847 Tagen) @ Marko316i-Touring

Das von uns verwendete Betriebsfestigkeitsgutachten ist allgemeingültig für die geprüften Karosserieformen e30 2-Türer,4-Türer,Cabrio und Kombi. Auf dieser Grundlage wird eine offizielle Eintragung durchgeführt, inkl. Erstellung sämtlicher Prüfberichte.

Und die angesprochene EU Richtlinie 2014/45/EU hat nun rein gar nichts damit zu tun. Lies sie dir erstmal durch. Da steht NICHTS wegen baureihenfremder Motoren drin.

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